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UNTERSCHIED ZWISCHEN EINFACHER UND DOPPELTER BEWEHRUNG

Wie bereits am 8. August 2011 betont, wurden auf der Webseite des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten die: „Richtlinien für Konstruktionssysteme mit tragenden Platten, gestützt auf den Einsatz von Schalungssteinen und leicht bewehrtem Beton, vor Ort verschalt“ veröffentlicht, die am 10.02.2011 angenommen wurden.

Diese Richtlinien bilden (Punkt 1) die „theoretischen und experimentellen Anhaltspunkte und die projekt- sowie baumäßigen Anweisungen“ für Planer, Techniker der Sparte und die zuständigen Kontrollorgane. Tatsächlich füllen sie eine normative Lücke und liefern, wie in der S.T.V. der Aufsichtsbehörde für Öffentliche Arbeiten mit der Abstimmung 207 vom 12.04.2011 unterstrichen, „nützliche und eindeutige Anweisungen über die zu verwendenden Planungskriterien.“

 

Am Punkt 2 ist zu lesen, dass „sich das Konstruktionssystem aus strukturmäßiger Sicht durch experimentelle Prüfungen angemessener Zahl auszeichnen muss (Tabelle 1).“
Unter den Herstellern von Schalungssteinen aus Holzbeton hat ISOTEX die von den Ministerien für Öffentliche Arbeiten vorgeschriebenen Auflagen (S. 16-17) schon seit langem perfekt erfüllt, indem die Versuchsprüfungen mit einfacher Bewehrung, 1 f 8 horizontal und vertikal mit einem Abstand von 25 cm, durchgeführt und dem eigenen Konstruktionssystem eine leistungstüchtige, leichte, schnelle und wirtschaftliche Anbringung gegeben wurde. ISOTEX stellt kostenlos eine eigene Software für die Prüfung der Wände mit einer einfachen Bewehrung bereit sowie eine qualifizierte Beratung durch die eigene technische Abteilung. Als ein weiterer wichtiger Kundenservice kann ISOTEX auf Anfrage eine strukturelle Berechnung der eigenen Wände oder des gesamten Gebäudes liefern, um, wo möglich, die Einfügung von Pfeilern und einer übermäßigen Bewehrung zu vermeiden, durch die das Konstruktionssystem von ISOTEX nicht mehr wettbewerbsfähig sein würde.

 

Unter den anderen Herstellern von Schalungssteinen aus Holzbeton haben einige gar keine Versuchsprüfung durchgeführt, wodurch ihr Konstruktionssystem außerhalb der Anordnungen des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten liegt. Wir betonen, dass die Verwendung der doppelten Bewehrung keine Abweichungen von diesen Verordnungen zulässt, da diese am Punkt 7.8 vorgeschrieben werden.

Ein anderer Hersteller hat die Versuchsprüfungen mit der Einfügung einer doppelten Bewehrung nach seinem eigenen Konstruktionsmaßstab durchgeführt, sodass ihre Verwendung unumgänglich wird, de facto jedoch zum Nachteil der für die Wand zu tragenden Kosten von mindestens 10/15 €/m² für zusätzliches Eisen und höhere Arbeitskosten aufgrund der Schwierigkeit, die Bewehrungen korrekt einzufügen, welche die Eisenabdeckungen und die dazwischenliegenden Abstände einhalten müssen, wodurch die Verwendung von Abstandshaltern unverzichtbar wird.

Ein anderer Hersteller hat die Versuchsprüfungen nicht unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Ministeriums durchgeführt, sowohl mit Bezug auf die für die Ausführung der Prüfungen angewandten Methode als auch was die Beschaffenheit der geprüften Wände anbelangt. Die erlangten Resultate waren folglich wissenschaftlich nicht zuverlässig.